Bestattungsvorsorge
Persönlich und individuell
Mit einer Bestattungsvorsorge entscheiden Sie, wie Ihre Bestattung gestaltet wird, und schaffen damit gleichzeitig Sicherheit und Entlastung für Ihre Familie. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie persönlich und individuell, damit Ihre Vorstellungen genau umgesetzt werden. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung – etwa durch einen Treuhandvertrag, der alles rechtlich und organisatorisch regelt.
So können Sie beruhigt wissen, dass alles nach Ihren Vorstellungen vorbereitet ist, während Ihre Angehörigen im Ernstfall auf keine unklaren Entscheidungen treffen müssen.
In einem Beratungsgespräch lassen sich unter anderem folgende Details schon heute exakt festlegen:
- Art der Bestattung
- Wahl des Friedhofes und der Grabart
- Grabgestaltung und -pflege
- Ort und Rahmen der Trauerfeier
- Eventuell Musik, Blumen etc.
Alternativ können Sie uns auch über unser Sterbevorsorge-Formular per E-Mail ganz konkrete Vorsorgewünsche mitteilen.
Sterbevorsorge-Formular
Der letzte Wille
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Mit einem Testament legen Sie fest, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod geregelt werden soll. Darin können Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält, wer nicht berücksichtigt werden soll, ob Ersatzpersonen als Erben eingesetzt werden und ob die gesetzliche Erbfolge verändert oder ausgeschlossen werden soll. Damit ein privates Testament wirksam ist, muss es vollständig von Hand geschrieben sein. Außerdem sollten Ort und Datum angegeben werden. Am Ende muss die eigenhändige Unterschrift mit vollständigem Vor- und Nachnamen stehen. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern sind die vollständigen Unterschriften beider Personen erforderlich. Ein Testament kann auch wieder aufgehoben werden. Dazu kann es vernichtet oder handschriftlich deutlich als „ungültig“ gekennzeichnet werden. Wird später ein neues Testament mit einem aktuelleren Datum erstellt, ersetzt dieses in der Regel die ältere Verfügung. Sinnvoll ist es, sich beim Aufsetzen eines Testaments von einem Notar unterstützen zu lassen. Das Testament kann anschließend beim Notar oder beim zuständigen Amtsgericht sicher verwahrt werden. Ein amtlich hinterlegtes Testament können Sie bei Bedarf jederzeit wieder zurückfordern, wenn Sie es ändern oder widerrufen möchten.
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Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen später nicht mehr selbst äußern können. Damit geben Sie Ihren Angehörigen oder einer bevollmächtigten Vertrauensperson eine klare Orientierung und erleichtern es, Ihre Entscheidungen gegenüber Ärzten zu vertreten. Unser Hinweis: Ausführliche Informationen sowie Vorlagen und Formulierungshilfen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie im Informationsportal des zuständigen Bundesministeriums..
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Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die bestimmte Angelegenheiten für Sie übernehmen darf. Diese Person kann dann in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr fähig sind. Da eine solche Vollmacht weitreichende Folgen haben kann, sollte sie nur einer Person erteilt werden, der Sie vollständig vertrauen.
Grundsätzlich kann eine Vorsorgevollmacht ohne feste Form erteilt werden, sogar mündlich. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie sie auch jederzeit wieder widerrufen. Entscheidend für die Wirksamkeit ist jedoch, dass Sie die Vollmacht aus freiem Willen und bei voller Geschäftsfähigkeit erteilen. Ein Notar kann dies bestätigen und Sie zugleich über die Bedeutung, mögliche Risiken und den Umfang der Vollmacht beraten.
Darüber hinaus kann der Notar eine rechtssichere Vollmachtsurkunde erstellen und diese sinnvoll mit Ihrem Testament abstimmen. Für bestimmte Bereiche, etwa Vermögensangelegenheiten, Kreditverträge oder Bankgeschäfte, ist eine notariell beurkundete Vollmacht in der Regel erforderlich.
Empfehlenswert ist es außerdem, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu verbinden. So ist nicht nur geregelt, wer für Sie handeln darf, sondern auch, welche medizinischen Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden sollen.
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Ein Bestattungsvertrag mit Vorsorgekonto dient dem Aufbau eines Vorsorgevermögens, mit dem eines Tages die Kosten Ihrer eigenen Bestattung bezahlt werden. Er stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen in vollem Umfang verwirklicht und Ihre Angehörigen finanziell nicht belastet werden.
Wir garantieren Ihnen, dass unsere Vorsorgeverträge inhaltlich genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt werden. Auch die Vertragskonditionen können wir individuell gestalten. Im Todesfall wird das zustande gekommene Vorsorgevermögen (inklusive der aufgelaufenen Zinsen) zur Durchführung der Bestattung und zur Begleichung der entstehenden Kosten verwendet. Überschüsse aus der Vorsorgesumme werden an die im Vorsorgevertrag genannten Personen ausgezahlt.
Beachten Sie: Mit einem Klick auf unser Sterbevorsorge-Formular können Sie uns per E-Mail ganz konkrete Vorsorgewünsche mitteilen!
Wir sind für Sie da – zu jeder Zeit, an jedem Tag.
info@bestattungsinstitut-kulmbach.de
Termine nach Vereinbarung
Telefonisch sind wir 24/7 für Sie erreichbar